Agb | Cleanservice Reutte

AGB` s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Unternehmens


DI (FH) Bernhard Witek
Teppich und Polstermöbelreinigung
Leimbachweg 2
A-6600 Lechaschau


Gültig ab 01.10.2011

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1. Sämtliche Aufträge werden nur zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB`s) ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Ausführung: Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppich- und
Polstermöbelreinigung erfolgt im Rahmen der AGB´s. Die zweckmäßige Behandlung im
Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von
Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach
dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung
möglich ist.

3. Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine
nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw.
Polstermöbels verursacht werden (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des
Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei
sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen,
Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u. a. verborgene Mängel
sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial).
Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit der Schaden durch leichte
Fahrlässigkeit verursacht wurde!

4. Rücktritt: Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau,
die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegart bezieht, erst im
Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger
Beschaffenheit ( Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei
Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des
Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel,
die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.

5. Lieferungs- u. Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter
Lieferung bzw. Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn,
dass ein fester Liefertermin vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist.

6. Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung oder,
wenn die Aushändigung in den Räumen des Auftraggebers erfolgt, gegen
Empfangsbestätigung. Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die
Abnahme muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung erfolgen und wird von uns
innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die
Kosten für weitere Anlieferung, die wir in der angegeben Frist noch einmal in schriftlicher und
fernmündlicher Terminvereinbarung anzubieten versuchen, werden gesondert in Rechnung
gestellt. Nach der Frist von einem Monat trägt der Besteller/ Auftraggeber unter den
vorstehenden Voraussetzungen jede Gefahr. Außerdem werden wir nach dieser Zeit eine
Lagergebühr berechnen. Wird der Gegenstand innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung
nicht abgenommen, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich
auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen. Die Verwertung dieser
Gegenstände steht dem Auftragnehmer uneingeschränkt frei.
Mängel: Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Durchführung der
Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) oder unseres Zeichenetikettes an die
Geschäftsleitung erfolgen. Ansonsten gilt die erbrachte Leistung als ordnungsgemäß
ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen.

7. Haftung: Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur
Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 10-
fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden u.
Polstermöbeln. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt.

8. Preise: Alle in den Preislisten aufgeführten Preisangaben sind unverbindliche Preisangaben
und können bedingt durch erhöhten Verschmutzungsgrad, Beschaffenheit des
Reinigungsgutes, den Örtlichkeiten unvollständige und unwahre Angaben des Kunden über
das Reinigungsgut usw. abweichen. Die aufgeführten Preise enthalten die zurzeit. gültige
MwSt. von 20%. Es gilt grundsätzlich die am Tag der Rechnungslegung gültige MwSt.

9. Zahlung: Die Zahlung erfolgt bis zu einer Auftragssumme von 500 € netto bar unmittelbar
nach Ausführung und Abnahme des Auftrages. Eine unbare Zahlung bedarf jedoch immer
einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sollte keine schriftliche Zustimmung
erteilt worden sein, so ist der Rechnungsbetrag stets bar in voller Höhe unmittelbar nach der
Ausführung fällig. Nach anerkannter Zahlung auf Rechnung erfolgt eine unbare Zahlung
unmittelbar nach Rechnungsstellung spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen. Nach
Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung/ Mahnung in Verzug.
Wir berechnen dem Auftraggeber ab diesen Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A, die
über unserem tatsächlichen Finanzierungsaufwand liegen.

10. Einverständnis des Kunden: Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung,
dass wir von den gereinigten Flächen/ Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu
Werbezwecken verwenden dürfen. Wir unterlassen die Verwendung der Fotos, wenn der
Kunde aus wichtigem Grund schriftlich diesem Einverständnis widerspricht.

11. Sondervereinbarungen sind möglich, jedoch bedürfen Sie der Schriftform und der
schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erkennt die aufgeführten
AGB`s mit Erteilung des Auftrages uneingeschränkt an und verzichtet auf die Anwendung
etwaiger eigener AGB`s.

12. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Reutte (Sitz der Firma des Auftragnehmers). Für
sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche und solchen Vertragspartnern, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Ansprüche des Auftragnehmers,
die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich Gerichtsstand
Reutte (Firmensitz Auftragnehmer) bzw. bei landgerichtlicher Zuständigkeit Innsbruck
(zuständiges Landgericht)

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht
werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung
durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.