Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Unternehmens
Unternehmensangaben
DI (FH) Bernhard Witek
Teppich und Polstermöbelreinigung
Leimbachweg 2
A-6600 Lechaschau
Gültig ab 01.10.2011
1. Geltungsbereich
Sämtliche Aufträge werden nur zu nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Ausführung
Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppich- und Polstermöbelreinigung erfolgt im Rahmen der AGB's. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist.
3. Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw. Polstermöbels verursacht werden (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u. a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial).
Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde!
4. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit (Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.
5. Lieferungs- u. Bearbeitungstermine
Lieferungs- u. Bearbeitungstermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung bzw. Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist.
6. Rückgabe und Mängel
Rückgabe der Gegenstände
Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung oder, wenn die Aushändigung in den Räumen des Auftraggebers erfolgt, gegen Empfangsbestätigung. Wer die Auftragsbestätigung vorweist, gilt als empfangsberechtigt. Die Abnahme muss innerhalb von einem Monat nach Auftragserteilung erfolgen und wird von uns innerhalb dieser Zeit einmal durch Anlieferung zum vereinbarten Termin angeboten. Die Kosten für weitere Anlieferung, die wir in der angegebenen Frist noch einmal in schriftlicher und fernmündlicher Terminvereinbarung anzubieten versuchen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Nach der Frist von einem Monat trägt der Besteller/Auftraggeber unter den vorstehenden Voraussetzungen jede Gefahr. Außerdem werden wir nach dieser Zeit eine Lagergebühr berechnen. Wird der Gegenstand innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung nicht abgenommen, so erlöschen für beide Teile sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen. Die Verwertung dieser Gegenstände steht dem Auftragnehmer uneingeschränkt frei.
Mängel
Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Durchführung der Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) oder unseres Zeichenetikettes an die Geschäftsleitung erfolgen. Ansonsten gilt die erbrachte Leistung als ordnungsgemäß ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen.
7. Haftung
Soweit unsere Haftung für Beschädigung und Verlust in Frage kommt, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 10-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden u. Polstermöbeln. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt.
8. Preise
Alle in den Preislisten aufgeführten Preisangaben sind unverbindliche Preisangaben und können bedingt durch erhöhten Verschmutzungsgrad, Beschaffenheit des Reinigungsgutes, den Örtlichkeiten unvollständige und unwahre Angaben des Kunden über das Reinigungsgut usw. abweichen. Die aufgeführten Preise enthalten die zurzeit gültige MwSt. von 20%. Es gilt grundsätzlich die am Tag der Rechnungslegung gültige MwSt.
9. Zahlung
Die Zahlung erfolgt bis zu einer Auftragssumme von 500 € netto bar unmittelbar nach Ausführung und Abnahme des Auftrages. Eine unbare Zahlung bedarf jedoch immer einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sollte keine schriftliche Zustimmung erteilt worden sein, so ist der Rechnungsbetrag stets bar in voller Höhe unmittelbar nach der Ausführung fällig. Nach anerkannter Zahlung auf Rechnung erfolgt eine unbare Zahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung/Mahnung in Verzug. Wir berechnen dem Auftraggeber ab diesen Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A, die über unserem tatsächlichen Finanzierungsaufwand liegen.
10. Einverständnis des Kunden
Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung, dass wir von den gereinigten Flächen/Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu Werbezwecken verwenden dürfen. Wir unterlassen die Verwendung der Fotos, wenn der Kunde aus wichtigem Grund schriftlich diesem Einverständnis widerspricht.
11. Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen sind möglich, jedoch bedürfen Sie der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erkennt die aufgeführten AGB's mit Erteilung des Auftrages uneingeschränkt an und verzichtet auf die Anwendung etwaiger eigener AGB's.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für beide Teile Reutte (Sitz der Firma des Auftragnehmers). Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche und solchen Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Ansprüche des Auftragnehmers, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich Gerichtsstand Reutte (Firmensitz Auftragnehmer) bzw. bei landgerichtlicher Zuständigkeit Innsbruck (zuständiges Landgericht).
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.